AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „NETTEN Naturerlebnis Holz-Chalets“

Vermieter:

Vermietung Manufaktur GmbH, Hohenstaufenring 57a, 50674 Köln

1. Anreise / Abreise

An- und Abreisezeiten gelten für alle Wochentage. Die Anreise kann am Anreisetag, wie im Mietvertrag vereinbart, ab 16:00 Uhr erfolgen. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell, nach frühzeitiger Rücksprache, vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 24.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben, Siehe Punkt 6.

3. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 50% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Erfolgt eine Buchung mit weniger als 30 Tagen zum Reiseantritt ist die Zahlung sofort komplett fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Reinigung, Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.

4. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. 


Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

  • vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 61. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
  • vom 61. Tag bis zum 31. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung
  • vom 31. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises

Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

5. Endreinigung

Die Endreinigung erfolgt unabhängig von der Aufenthaltsdauer. Wir gehen dabei von einer Reinigungszeit von etwa 3-4 Stunden aus. Die Kosten der Endreinigung belaufen sich für unser Bungalow-Chalet „Joscha“ (4 Personen) auf 199,00 €, für unser Galerie-Chalet „Josephine“ (6 Personen) auf 249,00 € pro Aufenthalt. Der Betrag wird bei der Buchung  im Gesamtpreis ausgewiesen. Da oft am gleichen Tag neue Gäste anreisen, müssen wir diese Zeiten auch einhalten. Wenn diese Zeiten wegen außerordentlichen Aufwand überschritten werden, müssen wir für jede weitere Stunde für die Reinigung der Ferienwohnung 49,00 € gesondert in Rechnung stellen. Eine Zwischenreinigung zu gleichen Konditionen können Sie gesondert vor Ort in Auftrag geben.

6. Hunde

Wir haben zwei Häuser ausgewiesen in denen Sie Ihren Hund gerne mit in den Urlaub nehmen können. Eine vorherige Anmeldung mit Informationen über Rasse und Gewicht/Größe ist zwingend erforderlich. Grundsätzlich ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung und bei Hunden zusätzlich der gültigen Steuermarke erforderlich.

7. Pflichten des Mieters

NETTEN Naturerlebnis Holz-Chalets sind ein reines Naturprodukt. Unsere Häuser sind aus ökologischen und gesundheitlichen Gründen aus massiven, unbehandelten Holz gebaut. Anders als in einem normalen Haus können Schäden wie Schrammen oder Flecken an der Wand nicht einfach übermalt werden. Als Mieter verpflichten Sie sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich und mit Respekt vor dem Naturprodukt Holz zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei dem Vermieter anzuzeigen. 

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. 


Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

8. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

9. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.


 

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

10. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.


 

Es gilt deutsches Recht. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

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